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60/03 Kollektives ArbeitsrechtNorm
ArbVG §118 Abs1;Rechtssatz
Der Passus "unter Fortzahlung des Entgeltes" im Spruch des Bescheides stellt keinen Leistungstitel dar, sondern besagt nur, welchen der beiden Fälle einer Bildungsfreistellung nach § 118 Abs 1 ArbVG die Behörde für gegeben erachtet hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1986010170.X02Im RIS seit
11.04.2005