Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §6;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1986/05/13 86/05/0065 2Stammrechtssatz
Ein Notstand ist dann nicht gegeben, wenn damit nur eine wirtschaftliche Not oder die Möglichkeit einer wirtschaftlichen Schädigung abgewendet werden soll (Hinweis E 24.11.1964, 619/64, VwSlg 6504 A/1964).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988080039.X01Im RIS seit
10.11.1988Zuletzt aktualisiert am
21.07.2015