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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §18 Abs4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/04/0182 E 10. Juni 1987 RS 1Stammrechtssatz
Wird das Bescheidkonzept nach Herstellung der Reinschrift vernichtet und liegt daher kein Geschäftsstück vor, das die eigenhändig gesetzte Genehmigung des genehmigenden Organs aufweist, so liegt ein Nichtbescheid vor, der von der Berufungsbehörde als unzulässig zurückzuweisen ist (Hinweis E 6.12.1985, 85/18/0029).
Schlagworte
Bescheidcharakter Bescheidbegriff Formelle Erfordernisse Unterschrift des Genehmigenden Voraussetzungen des Berufungsrechtes Bescheidcharakter der bekämpften Erledigung Vorhandensein eines bekämpfbaren BescheidesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988080048.X02Im RIS seit
29.11.2006