RS Vwgh 1988/11/10 86/08/0181

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Veröffentlicht am 10.11.1988
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Index

Sozialversicherung - ASVG - AlVG
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §21 Abs1
VwGG §34 Abs1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/15/0146 E 18. Oktober 1984 RS 1

Stammrechtssatz

Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH ist eine Personenhandelsgesellschaft unbeschadet ihrer Auflösung mit Gesellschafterbeschluß laut Sacheinlagevertrag weiterhin so lange Träger bestimmter Rechte und Pflichten und damit in ihrer Parteifähigkeit und Prozeßfähigkeit nicht beeinträchtigt, als ihre Rechtsverhältnisse gegenüber Dritten noch nicht abgewickelt sind (Hinweis B 23.6.1983, 83/15/0050).

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986080181.X01

Im RIS seit

08.09.2021

Zuletzt aktualisiert am

08.09.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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