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63/05 ReisegebührenvorschriftNorm
RGV 1955 §2 Abs1;Rechtssatz
Für einen Aufwandersatz für eine Reisebewegung vom Wohnort und "Zweitdienstort" zu dem von der belangten Behörde als iSd RGV allein maßgeblichen Dienstort bestimmten Ort fehlen nach der RGV die gesetzlichen Voraussetzungen für die Annahme einer "Dienstreise" (Hinweis auf E 23.3.1983, 82/09/0087).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988120035.X02Im RIS seit
22.02.2007