RS Vwgh 1988/11/14 88/12/0035

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Veröffentlicht am 14.11.1988
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Index

63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

RGV 1955 §2 Abs1;
RGV 1955 §2 Abs5;
RGV 1955 §45 idF 1961/305;
RGV 1955 §49;

Rechtssatz

Für einen Aufwandersatz für eine Reisebewegung vom Wohnort und "Zweitdienstort" zu dem von der belangten Behörde als iSd RGV allein maßgeblichen Dienstort bestimmten Ort fehlen nach der RGV die gesetzlichen Voraussetzungen für die Annahme einer "Dienstreise" (Hinweis auf E 23.3.1983, 82/09/0087).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988120035.X02

Im RIS seit

22.02.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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