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63/05 ReisegebührenvorschriftNorm
RGV 1955 §2 Abs1;Rechtssatz
Begibt sich ein Richter, der bei zwei in verschiedenen Orten untergebrachten Gerichten ernannt ist, von dem bescheidmäßig als Dienstort festgelegten Gericht zum Zweck der Dienstverrichtung in den anderen Gerichtsort, so entsteht ein Anspruch auf Reisegebühren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988120035.X01Im RIS seit
22.02.2007