RS Vwgh 1988/11/14 88/12/0111

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Veröffentlicht am 14.11.1988
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

BDG 1979 §17;
GehG 1956 §13 Abs5;

Rechtssatz

Voraussetzung für die Kürzung von Bezügen der Mandatare ist nur, dass ihnen die zur Ausübung des Mandates erforderliche Zeit zu gewähren ist. Es kommt daher nicht darauf an, ob ihnen tatsächlich Freizeit gewährt wurde (Hinweis auf E 11.5.1987, 86/12/0275).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988120111.X01

Im RIS seit

26.02.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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