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60/01 ArbeitsvertragsrechtNorm
AngG §23;Rechtssatz
Die verhältnismäßige Kürzung des Insolvenz-Ausfallgeldes in den Fällen, in denen ein Arbeitnehmer während eines Teiles der für die Abfertigung relevanten Anwartschafszeiten Organmitglied einer juristischen Person war, bedeutet nicht, dass dem Antragsteller Insolvenz-Ausfallgeld für Abfertigung nur gebührt, wenn die Zeiten, in denen er nicht Organmitglied war, ausreichen, um einen Anspruch auf Abfertigung zu begründen. (Hinweis auf E 23.2.1988, 87/11/0158.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987110285.X03Im RIS seit
11.07.2001