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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ABGB §7;Rechtssatz
Die Ausschlußbestimmung des § 1 Abs 6 Z 2 IESG kann nicht analog auf "faktische Geschäftsführer", dh auf Personen, die - ohne Geschäftsführer zu sein - sich als Geschäftsführer gerieren und Geschäftsführungshandlungen für die GmbH vornehmen, angewendet werden und zwar auch dann nicht, wenn die Vornahme dieser Handlungen mit Zustimmung des Geschäftsführers und Mehrheitsgesellschafters der GmbH erfolgt. Mit § 1 Abs 2 Z 1 IESG wurde § 36 Abs 2 Z 1 ArbVG (Ausnahme vom Arbeitnehmerbegriff) praktisch wörtlich übernommen, nicht jedoch die in § 36 Abs 2 ArbVG umschriebenen Ausnahmen (insbesondere nicht § 36 Abs 2 Z 2 ArbVG). Eine echte Rechtslücke besteht daher nicht.
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987110285.X01Im RIS seit
11.07.2001