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60/01 ArbeitsvertragsrechtNorm
AngG §23;Rechtssatz
Nur Vordienstzeiten, die der Arbeitnehmer beim selben Arbeitgeber oder beim Betriebsvorgänger des Arbeitgebers geleistet hat, sind für die Ermittlung der Abfertigung von Bedeutung. In Fällen einer bloß einzelvertraglich vereinbarten Anrechnung von (vor dem Beginn des Angestelltendienstverhältnisses liegenden) Vordienstzeiten für die Ermittlung der Abfertigung kann der auf solche Zeiten entfallenden Teil der Abfertigung nicht als Gegenleistung für die Erbringung von Dienstleistungen des Angestellten qualifiziert werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987110285.X02Im RIS seit
11.07.2001