Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/18/0062 E 12. September 1986 VwSlg 12215 A/1986 RS 1Stammrechtssatz
Die Identifizierung des Verdächtigen einer strafbaren Handlung darf auch ohne Reihengegenüberstellung erfolgen. Dem VwGH ist kein Erfahrungssatz bekannt, nach dem der Erkennungszeuge, ohne Rücksicht auf die Wahrheitspflicht, stets die eine Person als Täter bezeichne, die ihm gegenübergestellt wird.
Schlagworte
Beweismittel Augenschein Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Augenschein Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Gegenüberstellung Fragerecht Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung AntragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988020113.X01Im RIS seit
11.07.2001