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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §5 Abs4 lita;Rechtssatz
Das Tatbild des § 99 Abs 1 lit b iVm § 5 Abs 4 lit a StVO ist auch dann erfüllt, wenn sich der Aufgeforderte zwar mündlich bereit erklärt, sich einem Arzt vorführen zu lassen, mit seinem Verhalten eine solche Vorführung aber tatsächlich verhindert.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988020168.X04Im RIS seit
13.09.2006