RS Vwgh 1988/11/16 88/02/0168

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Veröffentlicht am 16.11.1988
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs4 lita;
StVO 1960 §99 Abs1 litb;

Rechtssatz

Das Tatbild des § 99 Abs 1 lit b iVm § 5 Abs 4 lit a StVO ist auch dann erfüllt, wenn sich der Aufgeforderte zwar mündlich bereit erklärt, sich einem Arzt vorführen zu lassen, mit seinem Verhalten eine solche Vorführung aber tatsächlich verhindert.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988020168.X04

Im RIS seit

13.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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