Index
GrundverkehrNorm
AVG §37Rechtssatz
An der Niederlassung und wissenschaftlichen bzw lehrenden Tätigkeit eines prominenten ausländischen Wissenschaftlers kann ein kulturelles Interesse iSd § 4 Abs 3 Stmk GVG bestehen. Die Beurteilung der Prominenz eines Wissenschaftlers (hier: eines Völkerrechtlers) kann von der Grundverkehrsbehörde nicht ohne Einholung einer Stellungnahme einer hiezu berufenen Stelle - etwa einer Universität (hier: der Universität Graz) - vorgenommen werden.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete DiversesBeweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes FachgebietBeweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärterSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel SachverständigenbeweisSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle WahrheitSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtliche BeurteilungSachverhalt Sachverhaltsfeststellung VerfahrensmangelWissenschaftlerVerwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988020076.X02Im RIS seit
06.12.2019Zuletzt aktualisiert am
06.12.2019