RS Vwgh 1988/11/16 88/02/0076

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Veröffentlicht am 16.11.1988
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Index

Grundverkehr
L67006 Ausländergrunderwerb Grundverkehr Steiermark
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37
AVG §45 Abs2
GVG Stmk 1983 §4 Abs3
VwRallg

Rechtssatz

An der Niederlassung und wissenschaftlichen bzw lehrenden Tätigkeit eines prominenten ausländischen Wissenschaftlers kann ein kulturelles Interesse iSd § 4 Abs 3 Stmk GVG bestehen. Die Beurteilung der Prominenz eines Wissenschaftlers (hier: eines Völkerrechtlers) kann von der Grundverkehrsbehörde nicht ohne Einholung einer Stellungnahme einer hiezu berufenen Stelle - etwa einer Universität (hier: der Universität Graz) - vorgenommen werden.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete DiversesBeweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes FachgebietBeweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärterSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel SachverständigenbeweisSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle WahrheitSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtliche BeurteilungSachverhalt Sachverhaltsfeststellung VerfahrensmangelWissenschaftlerVerwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988020076.X02

Im RIS seit

06.12.2019

Zuletzt aktualisiert am

06.12.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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