Index
KFGNorm
KFG 1967 §102 Abs4Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass es im Zusammenhang mit einer zweimaligen Verwaltungsübertretung gem § 102 Abs 4 KFG keine Rechtswidrigkeit darstellt, wenn im Spruch nicht zwischen den beiden Tathandlungen in der Weise unterschieden wird, dass in einem Fall das Aufheulen des Motors und das Quietschen der Räder, im anderen nur letzteres Ursache des erzeugten Lärms gewesen sei.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988020123.X03Im RIS seit
06.04.2021Zuletzt aktualisiert am
06.04.2021