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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Dass der Zulassungsbesitzer selbst "kleinste Schäden", welche vom Lenker verursacht werden, der Versicherungsanstalt meldet, lässt nicht zwingend den Schluss zu, der Lenker habe "überhaupt keine Nachteile" zu befürchten.
Schlagworte
freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988020155.X03Im RIS seit
12.09.2006