RS Vwgh 1988/11/16 88/02/0155

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Veröffentlicht am 16.11.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §45 Abs2;
StVO 1960 §4;

Rechtssatz

Dass der Zulassungsbesitzer selbst "kleinste Schäden", welche vom Lenker verursacht werden, der Versicherungsanstalt meldet, lässt nicht zwingend den Schluss zu, der Lenker habe "überhaupt keine Nachteile" zu befürchten.

Schlagworte

freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988020155.X03

Im RIS seit

12.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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