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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §5 Abs4 lita;Rechtssatz
Dass ein Besch, welcher vom einschreitendem Polizeibeamten zur Vorführung zum Amtsarzt "aufgefordert" worden ist, selbst seine Vorführung verlangt hat, bedeutet nicht, dass ein auf einer Rechtspflicht beruhendes "Verlangen" des Besch nicht vorlag (Hinweis E 12.11.1986, 86/03/0160).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988020168.X03Im RIS seit
13.09.2006