RS Vwgh 1988/11/16 87/03/0003

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Veröffentlicht am 16.11.1988
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §44 Abs1;

Rechtssatz

Kann ein Verbot normierende Verordnung mangels gültiger Kundmachung keine Rechtswirkungen entfalten, so erfolgt eine Bestrafung wegen Übertretung dieser Verordnung zu Unrecht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987030003.X04

Im RIS seit

22.11.2005

Zuletzt aktualisiert am

09.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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