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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §58 Abs2;Rechtssatz
Das Konkretisierungsgebot des § 44 a lit a VStG 1950 gebietet nicht, nähere Ausführungen in den Spruch aufzunehmen, weshalb die Behörde von einem Motorrad ausgeht. Es handelt sich hiebei um ein bloßes Begründungselement.
Schlagworte
Mängel im Spruch Fehlen von wesentlichen Tatbestandsmerkmalen Spruch Begründung (siehe auch AVG §58 Abs2 und §59 Abs1 Spruch und Begründung) Tatvorwurf Beschreibung des in der BegründungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988020145.X04Im RIS seit
12.09.2006