RS Vwgh 1988/11/16 88/02/0138

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.11.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
VStG §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/02/0079 E 12. November 1987 RS 3

Stammrechtssatz

Schlüssige Beweiswürdigung, wenn die Behörde den Entlastungsbeweis auf Grund der LEDIGLICH ALLGEMEINEN BEHAUPTUNGEN der Beschuldigten als nicht gelungen ansieht.

Schlagworte

Beweismittel Beschuldigtenverantwortung Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweislast Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988020138.X02

Im RIS seit

16.11.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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