RS Vwgh 1988/11/17 87/16/0147

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Veröffentlicht am 17.11.1988
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Index

UStG
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §1 Abs1 Z1
UStG 1972 §1 Abs1 Z3
UStG 1972 §12 Abs1 Z2
UStG 1972 §2 Abs1
UStG 1972 §4 Abs1

Beachte


Besprechung in:
ÖStZB 1989, 266;

Rechtssatz

Die Einfuhr-USt ist eine Abgabe, welche nach ihrer normativen Ausgestaltung bei einer bestimmten Warenbewegung über die Zollgrenze, das ist die Einfuhr, zu erheben ist. Die Umstände, ob eine Lieferung oder Leistung iSd § 1 Abs 1 Z 1 UStG 1972 vorliegt, ob der Importeur ein Unternehmer iSd § 2 Abs 1 UStG 1972 und daher zum Vorsteuerabzug hinsichtlich der entrichteten Einfuhr-USt gemäß § 12 Abs 1 Z 2 UStG 1972 berechtigt ist, ob der Gegenstand im Inland oder Ausland hergestellt worden ist, ob ein Eigentumswechsel stattfindet und ob ein Entgelt gezahlt wird oder nicht, sind tatbestandsbezogen unerheblich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987160147.X05

Im RIS seit

15.02.2021

Zuletzt aktualisiert am

15.02.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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