RS Vwgh 1988/11/21 88/10/0104

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Veröffentlicht am 21.11.1988
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Index

82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMG 1975 §9 Abs3;

Rechtssatz

Die gesundheitsbezogene Angabe: "Da steckt ein gutes Stück Gesundheit drin" ist mangels Konkretheit der Angabe in Hinsicht auf die Wirkung des Produktes nicht genehmigungsfähig, weil sie mit dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung nicht vereinbar ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988100104.X05

Im RIS seit

23.01.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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