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82/05 LebensmittelrechtNorm
LMG 1975 §9 Abs3;Rechtssatz
Die gesundheitsbezogene Angabe: "Da steckt ein gutes Stück Gesundheit drin" ist mangels Konkretheit der Angabe in Hinsicht auf die Wirkung des Produktes nicht genehmigungsfähig, weil sie mit dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung nicht vereinbar ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988100104.X05Im RIS seit
23.01.2007