RS Vwgh 1988/11/22 84/07/0097

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Veröffentlicht am 22.11.1988
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §32 Abs1;

Rechtssatz

Ausführungen zur Bewilligungspflicht der Erweiterung eines bestehenden Müllablage(Müllsturz)platzes. Für die Bewilligungspflicht ist nicht ausschlaggebend, ob bereits eine Gewässerverunreinigung nachgewiesen wird. (Hinweis auf E vom 28.4.1987, 86/07/0288)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1984070097.X03

Im RIS seit

29.10.2004

Zuletzt aktualisiert am

13.11.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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