RS Vwgh 1988/11/22 88/04/0109

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Veröffentlicht am 22.11.1988
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §367 Z26;

Rechtssatz

Voraussetzung für die Erfüllung des Straftatbestandes des § 367 Z 26 GewO ist ausschließlich ein Verhalten bzw. eine Vorgangsweise im Rahmen einer (genehmigten) Betriebsanlage.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988040109.X01

Im RIS seit

22.11.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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