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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §13 Abs1 Z1;Rechtssatz
Ausführungen zur (richtigen) - negativen - Würdigung der Persönlichkeit des durch die belangte Behörde, der u.a. wegen Zuhälterei und Nötigung, Verbreitung unzüchtiger Schriften, Körperverletzung und Betruges verurteilt worden ist (Gewerbeberechtigung "Kleinhandel mit Sonderheften von Zeitschriften und Saisonmodeheften, mit sogenannten Magazinen und Kurzheften erzählenden Inhaltes").
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988040153.X02Im RIS seit
16.10.2006