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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §58 Abs2;Rechtssatz
Auch nach einer in der Berufungsverhandlung erzielten materiellen Einigung der Streitparteien darf die anhängig verbliebene Berufung nicht ohne Begründung iSd §§ 58 Abs 2 und 67 AVG abgewiesen werden.
Schlagworte
Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Begründung der Wertung einzelner BeweismittelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988070034.X02Im RIS seit
15.11.2006Zuletzt aktualisiert am
22.07.2015