RS Vwgh 1988/11/22 88/07/0034

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Veröffentlicht am 22.11.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §58 Abs2;
AVG §67;

Rechtssatz

Auch nach einer in der Berufungsverhandlung erzielten materiellen Einigung der Streitparteien darf die anhängig verbliebene Berufung nicht ohne Begründung iSd §§ 58 Abs 2 und 67 AVG abgewiesen werden.

Schlagworte

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Begründung der Wertung einzelner Beweismittel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988070034.X02

Im RIS seit

15.11.2006

Zuletzt aktualisiert am

22.07.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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