RS Vwgh 1988/11/22 88/04/0108

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Veröffentlicht am 22.11.1988
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §36;
GewO 1973 §367 Z19;
GewO 1973 §54;
GewO 1973 §57 Abs3;
GewO 1973 §58;

Rechtssatz

Gegenstand der Regelung des § 54 GewO ist ausschließlich das Sammeln und die Entgegennahme von Bestellungen auf Dienstleistungen. Werden hingegen im Rahmen des Sammelns und der Entgegennahme von Bestellungen auf Dienstleistungen auch Bestellungen auf Waren gesammelt und entgegengenommen, gelten für diese die Vorschriften der §§ 54 ff GewO über das Sammeln und die Entgegennahme von Bestellungen auf Waren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988040108.X01

Im RIS seit

13.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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