Index
50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §36;Rechtssatz
Gegenstand der Regelung des § 54 GewO ist ausschließlich das Sammeln und die Entgegennahme von Bestellungen auf Dienstleistungen. Werden hingegen im Rahmen des Sammelns und der Entgegennahme von Bestellungen auf Dienstleistungen auch Bestellungen auf Waren gesammelt und entgegengenommen, gelten für diese die Vorschriften der §§ 54 ff GewO über das Sammeln und die Entgegennahme von Bestellungen auf Waren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988040108.X01Im RIS seit
13.10.2006