RS Vwgh 1988/11/22 88/04/0102

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Veröffentlicht am 22.11.1988
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §366 Abs1 Z1;
GewO 1973 §9 Abs1;

Rechtssatz

Da eine GesBR nicht gewerberechtsfähig ist, kann eine Gewerbeausübung in Bezug auf eine derartige Erwerbsgesellschaft nicht dieser, sondern nur unmittelbar ihren Mitgliedern zugerechnet werden, von denen jedes eine eigene Gewerbeberechtigung benötigt (Hinweis E 11.4.1980, 2161/78).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988040102.X01

Im RIS seit

13.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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