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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §366 Abs1 Z1;Rechtssatz
Da eine GesBR nicht gewerberechtsfähig ist, kann eine Gewerbeausübung in Bezug auf eine derartige Erwerbsgesellschaft nicht dieser, sondern nur unmittelbar ihren Mitgliedern zugerechnet werden, von denen jedes eine eigene Gewerbeberechtigung benötigt (Hinweis E 11.4.1980, 2161/78).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988040102.X01Im RIS seit
13.10.2006