RS Vwgh 1988/11/22 88/04/0160

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.11.1988
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §366 Abs1 Z3;
GewO 1973 §366 Abs1 Z4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/04/0054 E 17. Mai 1988 RS 1

Stammrechtssatz

Das Betreiben einer genehmigten und in der Folge geänderten Betriebsanlage, in Ansehung welcher die Änderung genehmigt wurde, jedoch die im Bescheid nach § 81 GewO 1973 vorbehaltene Betriebsbewilligung noch nicht erging, stellt eine Verletzung der Verwaltungsvorschrift des § 366 Abs 1 Z 4 leg cit dar und nicht des § 366 Abs 1 Z 3.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988040160.X01

Im RIS seit

16.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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