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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
GewO 1973 §366 Abs1 Z4;Rechtssatz
Das maßgebende Tatbestandselement des § 366 Abs 1 Z 4 GewO "genehmigte Betriebsanlage" lässt sich aus den im Spruch enthaltenen Worten "Gewerbeinhaber des Zimmermeistergewerbes und des Sägergewerbes in Ansfelden" und "Holzschuppen neben der Holztrocknungsanlage" nicht hinlänglich entnehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988040091.X02Im RIS seit
12.10.2006