Index
L82809 Gas WienNorm
B-VG Art131a;Rechtssatz
Eine Beschwerde nach Art 131 a B-VG wegen unter Berufung auf das Wr. GasG durchgeführte behördliche Maßnahmen (hier: Grabungs- und Montagearbeiten) ist zufolge des Grundsatzes der Subsidiarität einer Maßnahmenbeschwerde im Hinblick auf den nach diesem Gesetz zu erlassenden Kostenvorschreibungsbescheid unzulässig.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988040227.X01Im RIS seit
17.10.2006Zuletzt aktualisiert am
28.04.2010