RS Vwgh 1988/11/22 88/04/0227

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Veröffentlicht am 22.11.1988
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L82809 Gas Wien
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art131a;
GasG Wr §4 Abs4 idF 1980/023;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Eine Beschwerde nach Art 131 a B-VG wegen unter Berufung auf das Wr. GasG durchgeführte behördliche Maßnahmen (hier: Grabungs- und Montagearbeiten) ist zufolge des Grundsatzes der Subsidiarität einer Maßnahmenbeschwerde im Hinblick auf den nach diesem Gesetz zu erlassenden Kostenvorschreibungsbescheid unzulässig.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988040227.X01

Im RIS seit

17.10.2006

Zuletzt aktualisiert am

28.04.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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