RS Vwgh 1988/11/22 88/04/0092

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.11.1988
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §367 Z26;

Rechtssatz

Im Verwaltungsstrafverfahren hat die Beh die Rechtmäßigkeit einer Auflagenvorschreibung im Betriebsanlagengenehmigungsbescheid nicht zu prüfen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988040092.X01

Im RIS seit

12.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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