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L10104 Stadtrecht OberösterreichNorm
AVG §18 Abs4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 84/04/0059 E 5. März 1985 VwSlg 11692 A/1985 RS 3Stammrechtssatz
Ein Bescheid, welcher die Fertigungsklausel "Der Amtsleiter: iA ... " trägt, ist, ohne dass sich Gegenteiliges aus dem Bescheid ergibt, ist dem Magistrat (hier Magistrat der Stadt Linz) und nicht einem anderen Organ, insbesondere nicht dem Bürgermeister zuzurechnen.
Schlagworte
Fertigungsklausel Intimation Zurechnung von Bescheiden Zurechnung von Bescheiden IntimationEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1986040137.X01Im RIS seit
27.09.2005