RS Vwgh 1988/11/22 88/04/0153

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.11.1988
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §13 Abs1 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/04/0333 E 16. April 1985 RS 2

Stammrechtssatz

Bei Prüfung der Frage der Erfüllung des im letzten Halbsatz des § 13 Abs 1 GewO 1973 vorgesehenen Tatbestandsmerkmals der Befürchtung, der Verurteilte werde die gleiche oder eine ähnliche Straftat bei Ausübung des Gewerbes begehen, ist zufolge der im Zusammenhang damit getroffenen gesetzlichen Anordnung sowohl auf die Eigenart der strafbaren Handlung als auch auf die Persönlichkeit des Verurteilten Bedacht zu nehmen (Hinweis E 23.9.1983, 83/04/0096).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988040153.X01

Im RIS seit

16.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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