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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §13 Abs1 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 83/04/0333 E 16. April 1985 RS 2Stammrechtssatz
Bei Prüfung der Frage der Erfüllung des im letzten Halbsatz des § 13 Abs 1 GewO 1973 vorgesehenen Tatbestandsmerkmals der Befürchtung, der Verurteilte werde die gleiche oder eine ähnliche Straftat bei Ausübung des Gewerbes begehen, ist zufolge der im Zusammenhang damit getroffenen gesetzlichen Anordnung sowohl auf die Eigenart der strafbaren Handlung als auch auf die Persönlichkeit des Verurteilten Bedacht zu nehmen (Hinweis E 23.9.1983, 83/04/0096).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988040153.X01Im RIS seit
16.10.2006