RS Vwgh 1988/11/22 88/04/0091

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Veröffentlicht am 22.11.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §366 Abs1 Z4;
VStG §44a lita;
VStG §44a litb;
VStG §44a Z1;
VStG §44a Z2;

Rechtssatz

Die im Spruch vorgenommene Umschreibung der Tat lässt eine Verwirklichung des Tatbildes einer Verwaltungsübertretung nach § 366 Abs 1 Z 4 GewO nicht erkennen, da nicht auf eine (bestimmte) "genehmigte Betriebsanlage" abgestellt, sondern ausdrücklich auf eine "genehmigungspflichtige Betriebsanlage" Bezug genommen wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988040091.X01

Im RIS seit

12.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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