RS Vwgh 1988/11/22 88/04/0108

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Veröffentlicht am 22.11.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §367 Z19;
VStG §44a lita;
VStG §44a Z1;

Rechtssatz

Beim Vorwurf einer Verwaltungsübertretung nach § 367 Z 19 GewO ist im Spruch des Straferkenntnisses die von der Behörde in Betracht gezogene Gewerbeberechtigung einzuführen, was durch die Anführung in der Begründung des Straferkenntnisses allein nicht ersetzt werden kann.

Schlagworte

Spruch Begründung (siehe auch AVG §58 Abs2 und §59 Abs1 Spruch und Begründung) Tatvorwurf Beschreibung des in der Begründung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988040108.X05

Im RIS seit

13.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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