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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
FrPolG 1954 §14 Abs1;Rechtssatz
Die Anführung von § 14 Abs 1 iVm § 6 Abs 2 FrPolG im Spruch eines Straferkenntnisses entspricht nicht dem Gebot des § 44 a lit c VStG, da die angeführte Norm nur eine Ermächtigung der Behörde, die Vollstreckung des Aufenthaltverbotes aufzuschieben, bzw. dessen Vollzugsfrist zu verkürzen oder zu verlängern enthält.
Schlagworte
Strafnorm Mängel im SpruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988010164.X01Im RIS seit
30.08.2006