Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §38;Beachte
Vorgeschichte:85/01/0162 E 27. Januar 1988;Rechtssatz
Hat die Beh in ihrem Aussetzungsbescheid nicht präzise zum Ausdruck gebracht, bis zur Rechtskraft welcher gerichtlichen Entscheidung in welchem konkreten Verfahren sie die Unterbrechung verfügt hat, verstößt der ausgefertigte Bescheid insofern gegen das Gebot der Bestimmtheit.
Schlagworte
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher VerfahrensmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988010176.X01Im RIS seit
30.08.2006Zuletzt aktualisiert am
27.08.2018