Index
Verwaltungsverfahren - AVGNorm
AVG §1Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):84/06/009984/06/0100Rechtssatz
Liegt einem namens einer Kollegialbehörde ausgefertigter Bescheid kein Beschluss dieser Kollegialbehörde zu Grunde, so ist er wie von einer unzuständigen Behörde erlassen zu behandeln; er ist aber nicht absolut nichtig.
Schlagworte
Behörden eigener Wirkungsbereich der Gemeinde örtliche Baupolizei und örtliche Raumplanung B-VG Art15 Abs5 BauRallg2/2Behörden Zuständigkeit Allgemein BauRallg2/1sachliche ZuständigkeitZurechnung von OrganhandlungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1984060097.X01Im RIS seit
14.11.2019Zuletzt aktualisiert am
14.11.2019