RS Vwgh 1988/11/24 84/06/0097

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Veröffentlicht am 24.11.1988
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Verwaltungsverfahren - AVG
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs1
VwGG §42 Abs2 Z2

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):84/06/009984/06/0100

Rechtssatz

Ein Bescheid, der in einer Angelegenheit erlassen wird, in der bereits ein (formell) rechtskräftiger Bescheid vorliegt, ist auch dann rechtswidrig, wenn er in einer bloßen Wiederholung eines (wegen Erlassung durch die unzuständige Behörde rechtswidrigen) Bescheides besteht. (Hinweis auf E vom 21.10.1977, 1086/77)

Schlagworte

Rechtskraft Besondere Rechtsgebiete BaurechtZurückweisung wegen entschiedener Sache

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1984060097.X02

Im RIS seit

14.11.2019

Zuletzt aktualisiert am

14.11.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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