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Verwaltungsverfahren - AVGNorm
AVG §68 Abs1Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):84/06/009984/06/0100Rechtssatz
Ein Bescheid, der in einer Angelegenheit erlassen wird, in der bereits ein (formell) rechtskräftiger Bescheid vorliegt, ist auch dann rechtswidrig, wenn er in einer bloßen Wiederholung eines (wegen Erlassung durch die unzuständige Behörde rechtswidrigen) Bescheides besteht. (Hinweis auf E vom 21.10.1977, 1086/77)
Schlagworte
Rechtskraft Besondere Rechtsgebiete BaurechtZurückweisung wegen entschiedener SacheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1984060097.X02Im RIS seit
14.11.2019Zuletzt aktualisiert am
14.11.2019