RS Vwgh 1988/11/24 88/10/0019

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Veröffentlicht am 24.11.1988
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Index

L55055 Nationalpark Biosphärenpark Salzburg
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

NationalparkG Hohe Tauern Slbg §27 Abs1;
NationalparkG Hohe Tauern Slbg §5 Abs2;
VStG §19;
VStG §21 Abs1;

Rechtssatz

Wenn an einem Tag 131 kg Mineralien in einem bestimmten Bereich eines Nationalparkes entnommen werden, so kann der Unrechtsgehalt der Tat nicht als gering gewertet werden und von unbedeutenden Folgen der Tat keine Rede sein. Eine Abmahnung (§ 21 Abs 1 VStG) kommt daher nicht in Betracht.

Schlagworte

Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988100019.X06

Im RIS seit

24.11.1988

Zuletzt aktualisiert am

16.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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