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L55055 Nationalpark Biosphärenpark SalzburgNorm
NationalparkG Hohe Tauern Slbg §27 Abs1;Rechtssatz
Wenn an einem Tag 131 kg Mineralien in einem bestimmten Bereich eines Nationalparkes entnommen werden, so kann der Unrechtsgehalt der Tat nicht als gering gewertet werden und von unbedeutenden Folgen der Tat keine Rede sein. Eine Abmahnung (§ 21 Abs 1 VStG) kommt daher nicht in Betracht.
Schlagworte
Erschwerende und mildernde Umstände AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988100019.X06Im RIS seit
24.11.1988Zuletzt aktualisiert am
16.07.2009