RS Vwgh 1988/11/24 88/10/0019

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Veröffentlicht am 24.11.1988
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Index

L55055 Nationalpark Biosphärenpark Salzburg
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

NationalparkG Hohe Tauern Slbg §27 Abs1;
NationalparkG Hohe Tauern Slbg §5 Abs2;
VStG §17 Abs1;
VwGG §42 Abs1;

Rechtssatz

Wenn der beschlagnahmte Pickel nicht im Eigentum des Bf steht, kommt insoweit eine Verletzung von subjektiven Rechten des Bf von vornherein nicht in Betracht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988100019.X07

Im RIS seit

24.11.1988

Zuletzt aktualisiert am

16.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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