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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §38 Abs5;Rechtssatz
Ausführungen darüber, dass die Beh von einer Übertretung des § 38 Abs 5 StVO ausgehen durfte, weil es nicht darauf ankommt, in welchem Abstand das Streifenfahrzeug dem PKW des Besch gefolgt ist, sondern wesentlich ist, ob die Beamten ausreichende Sicht auf die Verkehrslichtanlage gehabt haben, als der Besch in die Kreuzung eingefahren ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988180325.X01Im RIS seit
25.08.2006Zuletzt aktualisiert am
31.05.2010