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82/06 KrankenanstaltenNorm
KAG 1957 §57;Rechtssatz
Die zeitlich befristete Außerkraftsetzung der §§ 57 bis 59 a Slbg KAG einerseits, die unterschiedliche rechtliche und wirtschaftliche (Mittelaufbringung!) Konstruktion des Krankenanstalten-Zusammenarbeitsfonds verbieten es, Zuschüsse dieses Fonds mit den Zweckzuschüssen des Bundes gleichzusetzen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988180216.X02Im RIS seit
28.08.2006