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19/05 MenschenrechteNorm
AVG §37;Rechtssatz
Ausführungen darüber, warum der VwGH die Beweiswürdigung der Behörde (Verwaltungsübertretungen nach § 9 Abs 2 StVO, § 17 Abs 3 StVO) nicht als unschlüssig erkennt. Entgegen den Ausführungen der Beschwerde kann insbesondere nicht von einer Umkehr der Unschuldsvermutung die Rede sein, wenn die Behörde nicht der Rechtfertigung des Beschuldigten, sondern - unter Hinweis auf Zeugen für eine falsche Aussage treffende Sanktionen - den klaren und in sich geschlossenen Angaben von Zeugen folgt. Im übrigen gibt es keinen Rechts- oder Erfahrungssatz in der Richtung, dass ein Zeuge, der sich in einem für die Erfüllung des Tatbestandes nicht relevanten Punkt irre, auch sonst irre oder nicht die Wahrheit sage.
Schlagworte
Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Beweismittel Beschuldigtenverantwortung Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Parteienvernehmung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel ZeugenbeweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1985180110.X01Im RIS seit
11.07.2001