Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §56;Rechtssatz
Mit der Entscheidung über eine bereits rechtskräftig entschiedene Sache hat die Berufungsbehörde eine ihr nach dem Gesetz nicht zustehende Kompetenz in Anspruch genommen und dadurch ihre Entscheidung mit Rechtswidrigkeit wegen Unzuständigkeit behaftet.
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltRechtskraft Besondere Rechtsprobleme BerufungsverfahrenAnzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseRechtsverletzung sonstige FälleGrundsätzliches zur Rechtmäßigkeit und zur RechtsverletzungsmöglichkeitRechtsgrundsätze Diverses VwRallg6/7European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988180333.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
23.07.2014