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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §56;Rechtssatz
Die Berufungsbehörde darf über ein und dasselbe Rechtmittel im selben Rechtsgang bei sonstigem Verstoß gegen das Verbot, über eine entschiedene Sache nochmals zu entscheiden, nicht nochmals entscheiden.
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltRechtskraft Besondere Rechtsprobleme BerufungsverfahrenAnzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988180333.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
23.07.2014