RS Vwgh 1988/11/25 88/18/0333

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Veröffentlicht am 25.11.1988
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §66 Abs4;
AVG §68 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Die Berufungsbehörde darf über ein und dasselbe Rechtmittel im selben Rechtsgang bei sonstigem Verstoß gegen das Verbot, über eine entschiedene Sache nochmals zu entscheiden, nicht nochmals entscheiden.

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltRechtskraft Besondere Rechtsprobleme BerufungsverfahrenAnzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988180333.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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