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L66501 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
B-VG Art12 Abs1;Rechtssatz
Das Flurverfassungs-Grundsatzgesetz sieht die Kategorie von Grundstücken mit besonderem Wert nicht ausdrücklich vor, schließt aber diesbezügliche landesgesetzliche Bestimmungen nicht aus. Eine insoweit unterschiedliche Ausführungsgesetzgebung der Länder ist - da im föderalistischen Staatsgefüge begründet - verfassungsrechtlich zulässig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988070052.X03Im RIS seit
15.11.2006Zuletzt aktualisiert am
27.07.2015