RS Vwgh 1988/11/29 87/14/0198

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Veröffentlicht am 29.11.1988
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §299 Abs1;
BAO §299 Abs2;

Rechtssatz

Unterläßt die Abgabenbehörde die selbständige rechtliche Beurteilung eines bestimmten Erscheinungsbildes, indem sie sich unkritisch der rechtlichen Beurteilung durch den Abgabepflichtigen anschließt, dann bewirkt eine solche Vorgangsweise ebenso wie eine unrichtige rechtliche Beurteilung eine inhaltliche Rechtswidrigkeit des erlassenen Bescheides (Hinweis E 3.4.1984, 81/14/0143).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987140198.X05

Im RIS seit

29.11.1988

Zuletzt aktualisiert am

12.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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