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33 BewertungsrechtNorm
AngG §23 Abs1;Beachte
Besprechung in:ÖStZ 1989, 170;Rechtssatz
Wenn dem Ang bei Auflösung des Dienstverhältnisses eine Abfertigung gebührt, so kann nicht entgegen diesem klaren Wortlaut unterstellt werden, daß die Abfertigung schon vorher gebührt und der Abfertigungsanspruch (bzw die entsprechende Abfertigungsverpflichtung) bereits vor Auflösung des Dienstverhältnisses entsteht. Die Auflösung des Dienstverhältnisses ist also - eine - tatbestandsmäßige Voraussetzung für das Entstehen des Abfertigungsanspruches und nicht lediglich eine "Modalität" des unabhängig davon entstehenden Anspruches.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987140069.X02Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
12.11.2009