RS Vwgh 1988/11/29 87/14/0069

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Veröffentlicht am 29.11.1988
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Index

33 Bewertungsrecht
60/01 Arbeitsvertragsrecht

Norm

AngG §23 Abs1;
BewG 1955 §64 Abs1;

Beachte

Besprechung in:ÖStZ 1989, 170;

Rechtssatz

Wenn dem Ang bei Auflösung des Dienstverhältnisses eine Abfertigung gebührt, so kann nicht entgegen diesem klaren Wortlaut unterstellt werden, daß die Abfertigung schon vorher gebührt und der Abfertigungsanspruch (bzw die entsprechende Abfertigungsverpflichtung) bereits vor Auflösung des Dienstverhältnisses entsteht. Die Auflösung des Dienstverhältnisses ist also - eine - tatbestandsmäßige Voraussetzung für das Entstehen des Abfertigungsanspruches und nicht lediglich eine "Modalität" des unabhängig davon entstehenden Anspruches.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987140069.X02

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

12.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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