RS Vwgh 1988/11/29 87/14/0198

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Veröffentlicht am 29.11.1988
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
20/02 Familienrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §98;
EheG §55a;
EStG 1972 §34 Abs3;

Rechtssatz

Die gesetzliche Vermutung des zweiten Satzes des § 34 Abs 3 EStG 1972 über die Zwangsläufigkeit der Leistung von Abgeltungsbeträgen gem § 98 ABGB aus Anlaß der Scheidung muß im Zusammenhang mit dem ersten Satz der Gesetzesstelle gesehen werden, wonach eine Belastung nur zwangsläufig ist, wenn der Abgabepflichtige sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann (Hinweis E 8.4.1987, 84/13/0241).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987140198.X03

Im RIS seit

29.11.1988

Zuletzt aktualisiert am

12.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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