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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §98;Rechtssatz
Die gesetzliche Vermutung des zweiten Satzes des § 34 Abs 3 EStG 1972 über die Zwangsläufigkeit der Leistung von Abgeltungsbeträgen gem § 98 ABGB aus Anlaß der Scheidung muß im Zusammenhang mit dem ersten Satz der Gesetzesstelle gesehen werden, wonach eine Belastung nur zwangsläufig ist, wenn der Abgabepflichtige sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann (Hinweis E 8.4.1987, 84/13/0241).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987140198.X03Im RIS seit
29.11.1988Zuletzt aktualisiert am
12.11.2009